Einreichung von Dienstplänen¶
Nachdem alle Mitarbeiter auf Dienste eingeplant sind und keine Fehler mehr angezeigt werden, kann der Dienstplan eingereicht werden.
Der Dienstplan wird nun nach und nach den Ansprechpartnern vorgelegt, die ihn genehmigen müssen.
- Bereichsleitung
- Betriebsrat
- Schwerbehindertenvertretung (falls notwendig)
Der aktuelle Bearbeitungsstand ist in einer Übersicht sichtbar.

Sollte einer der Bearbeiter dem Dienstplan nicht zustimmen, wird eine E-Mail an den Abteilungsleiter geschickt, um den Dienstplan zu prüfen.
Kurzfristige Änderungen¶
Kurzfristige Änderungen im Veranstaltungsbetrieb werden durch den elektronischen Genehmigungslauf transparent, so dass eine schnelle Bearbeitung und Genehmigung erfolgen kann.
Sollte es personelle Unterdeckungen bei kurzfristigem Ausfall eines Mitarbeiters geben, wird dies sofort im Dienstplan hervorgehoben.